1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Geschäftsbeziehungen zwischen ErzWerk Logistik Maekler, Inhaber Rick Maekler, und ihren Kunden. Als Kunden gelten sowohl Unternehmer als auch Privatpersonen. Mit der Beauftragung einer Dienstleistung erkennt der Kunde diese AGB vollständig und verbindlich an. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Leistungen
ErzWerk Logistik Maekler erbringt Dienstleistungen im Bereich Kurier- und Expressfahrten, Transporte von Gütern einschließlich empfindlicher oder wertvoller Gegenstände (z. B. Antiquitäten), Entrümpelungen sowie Umzüge für private und gewerbliche Kunden. Die genaue Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Sonderleistungen, Zusatzaufträge oder Abweichungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
3. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot annimmt oder eine Beauftragung mündlich, schriftlich oder elektronisch bestätigt wird und ErzWerk Logistik Maekler diese annimmt. Auch eine tatsächliche Durchführung des Auftrags gilt als Vertragsannahme.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung für sämtliche Leistungen erfolgt auf Grundlage individueller Kalkulationen, die dem jeweiligen Angebot zugrunde liegen. Maßgeblich sind insbesondere Strecke, Zeitaufwand, Art und Umfang der Transportgüter sowie besondere Anforderungen.
Rechnungen sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem Konto von ErzWerk Logistik Maekler.
Bei vereinbarter Barzahlung ist der vollständige Rechnungsbetrag unmittelbar nach Leistungserbringung ohne Verzögerung zu entrichten.
Teilzahlungen und Abschlagszahlungen können insbesondere bei umfangreichen oder länger andauernden Leistungen vertraglich vereinbart werden. ErzWerk Logistik Maekler ist berechtigt, vor Beginn der Leistung eine angemessene Vorauszahlung sowie während der Durchführung weitere Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.
ErzWerk Logistik Maekler ist berechtigt, insbesondere bei Erstaufträgen, Neukunden oder erhöhtem wirtschaftlichem Risiko eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung (Vorkasse) zu verlangen. Die Durchführung des Auftrags beginnt in diesen Fällen erst nach vollständigem Zahlungseingang.
5. Zahlungsverzug und Mahnwesen
Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb der vereinbarten Frist nach, gerät er automatisch in Zahlungsverzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf.
In diesem Fall ist ErzWerk Logistik Maekler berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Zusätzlich können Mahngebühren erhoben sowie Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht werden.
ErzWerk Logistik Maekler ist berechtigt, offene Forderungen gerichtlich geltend zu machen sowie die Auslieferung von Transportgütern bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags zu schaffen. Dazu gehört insbesondere, dass die zu transportierenden Güter transportsicher verpackt sind. Verzögerungen durch unzureichende Vorbereitung gehen zu Lasten des Kunden und können zusätzliche Kosten verursachen.
7. Haftung und Versicherung
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Transportrechts und ist auf 8,33 Sonderziehungsrechte pro Kilogramm begrenzt, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den tatsächlichen Warenwert vor Beginn des Transports vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Erfolgt keine oder eine unvollständige Wertangabe, wird von einem geringen Warenwert ausgegangen.
Eine über die gesetzliche Haftung hinausgehende Absicherung erfolgt ausschließlich auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und gegen gesonderte Vergütung.
Keine Haftung besteht insbesondere für Schäden durch unzureichende Verpackung, Vorschäden, fehlende Hinweise auf besondere Empfindlichkeiten oder höhere Gewalt.
7.1 Schadenfall und Schadenereignis
Ein Schadenfall liegt vor, wenn ein Auftraggeber oder ein sonstiger Anspruchsteller aufgrund eines einzelnen, von außen einwirkenden Ereignisses einen Anspruch im Zusammenhang mit einem bestehenden Transportvertrag oder anstelle eines solchen vertraglichen Anspruchs geltend macht.
Ein Schadenereignis liegt vor, wenn mehrere Geschädigte infolge eines einheitlichen äußeren Vorgangs Ansprüche aus mehreren Transportverträgen geltend machen. In diesem Fall werden sämtliche Ansprüche als ein einheitliches Schadenereignis behandelt.
Die Einordnung erfolgt durch ErzWerk Logistik Maekler auf Grundlage der tatsächlichen Umstände.
8. Widerrufsrecht
Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Dieses erlischt jedoch vorzeitig, sobald die Dienstleistung begonnen wurde, insbesondere mit der Verladung der Ware.
Erfolgt ein Widerruf nach Beginn der Leistung, ist der Auftraggeber verpflichtet, die bis dahin erbrachten Leistungen vollständig zu bezahlen. Zusätzlich werden alle entstehenden Mehrkosten berechnet, insbesondere Zusatzkilometer mit 1,52 € pro Kilometer.
9. Annahmeverzug
Ist der Kunde zum vereinbarten Zeitpunkt nicht verfügbar oder kann die Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, trägt der Kunde die daraus entstehenden Kosten.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Unternehmens.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.